Stiftung

Bankverbindung:

NORD/LB
IBAN: DE62 2505 0000 0200 3251 24
BIC: NOLADE2HXXX

Die im Frühjahr 2013 neu begründete WelfenAkademie Stiftung wurde in Form einer sogenannten Treuhandstiftung eingerichtet. Die Bürgerstiftung Braunschweig übernimmt die treuhänderische Verwaltung der Stiftung und tritt nach außen hin auf. Mitglieder im Stiftungsrat sind Günther Knorr (Vorsitzender), Jens Düe, Joachim Roth und Wilfried Both.

Die WelfenAkademie Stiftung  hat den Zweck, Forschung und Entwicklung, Lehre und Verbesserung der Studienbedingungen, Aus-, Fort- und Weiterbildung, sowie die Vermittlung von fundiertem und praxisrelevantem Wissen durch intensive Verzahnung von Theorie und Praxis an der WelfenAkademie selbstlos zu fördern und zu entwickeln.

Rund 1000 Absolventen hat die WelfenAkademie seit ihrer Gründung im Jahr 1993 bisher hervorgebracht. Helfen Sie der WelfenAkademie, die Rahmenbedingungen für das Duale Studium weiter zu verbessern. Unterstützen können Sie durch

  • eine Zustiftung in das Kapital der WelfenAkademie,
  • eine Spende zur Förderung  von Projekten oder bestimmten Studierenden,
  • ein Vermächtnis im Rahmen Ihres Testaments. Stiftungen sind übrigens von der Erbschaftsteuer befreit.

Zustiftung: Zuwendungen zum Stiftungskapital bezeichnet man als Zustiftungen. Eine solche ist die nachhaltigste Art, die Arbeit der WelfenAkademie zu unterstützen. Das Stiftungskapital darf nicht verbraucht werden und muss im Wert erhalten bleiben. Ihre Zustiftung bleibt in der Summe unangetastet und kann über Generationen hinweg wirken. Bei Überweisungen muss die Zustiftung aus dem Text hervorgehen oder anderweitig durch schriftliche Erklärung dokumentiert sein – sonst ist die Zuwendung eine Spende.

Spende: Spenden sind Zuwendungen, die zeitnah (max. innerhalb von zwei Jahren) für die Stiftungszwecke oder auch zur Förderung bestimmter Studierender ausgegeben werden müssen. Spenden können zur freien Verwendung oder auch zweckgebunden sein, d.h. man benennt bei Überweisung ausdrücklich den Zweck.