17. Januar 2020

BAföG für Studierende der WelfenAkademie

Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung eine Änderung des BAföG beschlossen, die auch Berufsakademien betreffen.

Durch das 26. BAföGÄndG wird in §2 Abs. 1 Satz 1 BAföG der Katalog der Ausbildungsstätten, die in den Förderungsbereich des BAföG einbezogen sind, um Akademien im tertiären Bereich ergänzt, die Hochschulabschlüsse verleihen (ohne selbst Hochschuleigenschaft zu haben).

Dadurch kann der Besuch einer Berufsakademie zukünftig förderungsfähig sein, sofern die zuständige Behörde – dies ist für Niedersachsen die Niedersächsische Landesschulbehörde Regionalabteilung Lüneburg – die Gleichwertigkeit des Besuchs der privaten Berufsakademie gem. §2 Abs. 2 BAföG anerkennt.

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat hierzu geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Gleichwertigkeit der WelfenAkademie zu anderen förderungsfähigen Hochschulen vorliegen. Dieser Prüfung hat sich die WelfenAkademie erfolgreich gestellt und hat am 10.01.2020 die Bestätigung erhalten, dass der Bachelor-Ausbildungsgang „Betriebswirtschaftslehre“ gleichwertig gemäß §2 Abs. 2 BAföG ist!

Dies bedeutet, dass Studierende der WelfenAkademie somit BAföG-förderungsfähig sein können. Anders als zuvor, werden Studierende von Berufsakademien nicht pauschal abgelehnt. Es können somit auch Studierende von Berufsakademien einen Förderantrag stellen.

Zuständig für Förderungsanträge ist das Studentenwerk der Technischen Universität Braunschweig. Die Förderfähigkeit besteht rückwirkend seit dem 01.08.2019.



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